Das Jobcenter hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern können, keinen Anspruch auf z.B. Arbeitslosengeld 1 / Kurzarbeitergeld haben und Grundsicherungsleistungen beantragen (Arbeitslosengeld 2, Hartz 4) möchten. In den Sprechstunden können Fragen zu Arbeits- und Ausbildungsstellensuche, beruflicher Aus- und Weiterbildung, Förderleistungen nach dem SGBII oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes geklärt werden.